Familie bedeutet Sicherheit, gerade, wenn man in einem neuen Land beginnt. Ob Sie heiraten, Kinder bekommen oder eine Familie gründen möchten: In Deutschland gibt es klare Abläufe und gesetzliche Vorgaben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Kinder und Familie: Welche Unterstützung erhalten Eltern und Kinder in Deutschland?
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Personen, die hier keinen Wohnsitz, aber eine Steuerpflicht in Deutschland haben, können einen Anspruch erheben.
- Kindergeld: Für jedes Kind erhalten Eltern monatliche Unterstützung. Stand 2025: 255 € pro Kind (Quelle: Bundesfamilienkasse).
- Gilt grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche bis maximal 25 Jahre
- Kita-Recht: Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kosten und die Verfügbarkeit der Plätze variieren je nach Stadt.
- Schulpflicht: Mit etwa 6 Jahren beginnt die Schulpflicht. Der Schulplatz richtet sich in der Regel nach dem Wohnort.
Kinderbetreuung bis 6 Jahre: Wie funktioniert die Kinderbetreuung vor der Schule?
- Kita/Kindergarten: Ab dem 12. Lebensmonat hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung (§ 24 SGB VIII). Die Kosten und die Verfügbarkeit von Plätzen unterscheiden sich je nach Stadt und Einkommen.
- Tagesmutter/-vater: Betreuung von bis zu fünf Kindern (0–3 Jahre), Kosten ähnlich wie in der Kita. Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.
Schulpflicht: Welche Kosten entstehen Eltern während der Schulzeit?
In Deutschland gilt ab ca. 6 Jahren die Schulpflicht. Die Eltern erhalten automatisch ein Schreiben vom Schulamt.
- Staatliche Schulen sind kostenlos und die Zuteilung der Schulplätze erfolgt in der Regel nach Wohnbezirk.
- Privatschulen sind ebenfalls möglich, die Gebühren variieren jedoch stark.
- Mittagessen und Hortbetreuung müssen von den Eltern getragen werden, bei geringem Einkommen gibt es staatliche Zuschüsse.
Heiraten in Deutschland: Müssen ausländische Urkunden für eine Heirat übersetzt werden?
Eine Ehe wird immer vor dem Standesamt geschlossen. Davor müssen beide Partner die Eheschließung anmelden. Typische Unterlagen sind:
- Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde (meist mit beglaubigter Übersetzung)
- Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes.
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
- Ledigkeitsbescheinigung
Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch vorliegen, müssen in der Regel mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Was sind Ehegüterstände?
In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft: Alles, was nach der Hochzeit erwirtschaftet wird, wird im Falle einer Scheidung geteilt. Alternativ können Paare beim Notar eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Checkliste „Heiraten in Deutschland: Unterlagen im Überblick“
- Reisepass/Personalausweis
- Internationale oder mehrsprachige Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (mit Übersetzung)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (mit Übersetzung)
- Meldebescheinigung vom Wohnsitz
Tipp: Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden sind fast immer erforderlich, wenn Sie heiraten oder Kindergeld beantragen. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Standesamt oder bei der Familienkasse.